Nicht jede Alkoholfahrt endet zwangsläufig in einer Polizeikontrolle und dem Führerscheinentzug. Oftmals sind es auch nicht Unfälle oder Fahrfehler, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, sondern banale Verkehrsverstöße: Anschnallpflicht, Handyverbot, defekte Lichtanlage usw.
Wichtig für den Betroffenen: Er muss an keinerlei Maßnahmen mitwirken – Atemalkohol-Test, Finger-Nase-Probe, Balancieren, Schriftprobe usw. Das ist alles freiwillig. Wenn der Betroffene dabei allerdings mitmacht, können die Ergebnisse gegen ihn verwendet werden.
Viele Betroffene unterliegen dabei dem Irrtum, dass sie sich durch kooperatives Verhalten entlasten könnten. Oft ist das Gegenteil der Fall:
Wer beispielsweise angibt, nur ein kleines Pils getrunken zu haben, liefert bereits den Verdacht für eine Alkoholfahrt.
Wer mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,3 Promille noch die Finger-Nase-Probe besteht, gibt einen deutlichen Hinweis auf seine Trinkfestigkeit. Das wiederum lässt Rückschlüsse auf seine Trinkgewohnheiten zu und führt in aller Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis (Suchtgefahr).
Wer also bei einer Verkehrskontrolle nachteilige Konsequenzen befürchten muss, unterlässt im eigenen Interesse jede Mitwirkung:
Das einzige was man tun muss (und tun sollte) ist folgendes:
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