Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vorgesehen sind im RVG verschiedene
Vergütungsmodelle:
Ohne entsprechende Vereinbarung gilt automatisch die Vergütung nach Tabelle. Das kann im Einzelfall zu extremen Ergebnissen führen: Bei nur einem Brief über eine
Erbschaft können da ganz schnell vier bis fünfstellige Beträge auflaufen. Andererseits kann ein Streit über relativ kleine Streitpositionen einen erheblichen Aufwand verursachen.
Wir wollen versuchen, einen Mittelweg zu finden und laden Sie deshalb zu einer Regelung ein, die einerseits die gesetzlichen Gebühren berücksichtigt, andererseits aber auch den Arbeitsaufwand. Im
Normalfall reichen dabei einfach bis mittel-schwer gelagerten Fällen die gesetzlichen Gebühren (Umfang der Rechtsschutzversicherung) völlig aus.
In speziellen Fallgestaltungen kann der Aufwand die gesetzlichen Gebühren sehr deutlich übersteigen. Das sind vor allem Fälle, die es verlangen, dass Querverweise aus anderen Rechtsgebieten
(zum Beispiel Strafrecht oder Steuerrecht) erfordern. In diesen Fällen werden wir die Honorarfrage individuell klären.
Wir kalkulieren zunächst einmal auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Für die erste Beratung fallen 200,00 € zuzüglich Umsatzsteuer an, insgesamt also 238,00 €. Diese Kosten werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Alles andere klären wir separat und einvernehmlich.
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oder schreiben Sie eine Mail an haas@rechtsaudit.de.
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