... mehr als Recht.
... mehr als Recht.

Schwerpunkte

Wie viele Gesetze gibt es eigentlich in Deutschland? Das weiß keiner so genau. Es kommt auch darauf an, was man unter dem Begriff des Gesetzes versteht. Wenn wir Bundesgesetze, Landesgesetze und Verordnungen zusammennehmen, kommen wir sicherlich schnell in den 6-stelligen Bereich.

Es liegt auf der Hand, dass kein Jurist alle diese Bestimmungen kennen und anwenden kann. Spezialisierung ist also notwendig, um eine korrekte Rechtsberatung zu gewährleisten.

 

Ich möchte für Sie die bestmögliche Betreuung sicherstellen. Aus den genannten Gründen kann ich das nicht immer selbst tun. Aber ich kenne viele Kolleg*innen, die Ihnen mit Fachkunde und methodischem Knowhow zur Seite stehen können. Wenn ich also eine Angelegenheit nicht selbst bearbeiten kann, helfe ich gerne weiter, indem ich den Kontakt vermittle. Und das kostet Sie nichts.

 

Meine Spezialgebiete

Ich selbst habe im Studium die Schwerpunkte Zivilrecht und Verwaltungsrecht erarbeitet. Im Berufsleben musste ich zusätzlich noch das Arbeitsrecht und das Strafrecht übernehmen und weitere Kompetenzen erwerben. Insgesamt kann ich damit selbst das folgende rechtliche Spektrum abdecken:

 

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht (FA-Zulassung 1997)
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht

 

regional

Regional beschränke ich mich auf das Dreieck zwischen Frankfurt, Zweibrücken und Stuttgart. Wegen der Reisekosten ist es unter Umständen ist es sinnvoller, Kolle*innen am Gerichtsort zu beauftragen. Über die entsprechenden Kontakte verfüge ich bundesweit. Meine Präferenz liegt dabei natürlich auf den Anwält*innen, die ich persönlich kenne. Das Netzwerk ist groß. Die Frage muss aber im Einzelfall entschieden werden.

 

Sonstige Leistungträger

Ich verfüge über ein großzügiges Portfolio an persönlich bekannten Kolle*innen, die ich im Bedarfsfall vermitteln kann. Ich helfe gerne weiter, wenn ich selbst nicht hilfreich sein kann. Der Vertrag wird dann nur und ausschließlich mit den angesprochenen Kolleg*innen abgeschlossen. Es handelt sich unter keinen Umständen um ein gemeinsam übernommenes Mandat – es sei denn, das wäre ausdrücklich so vereinbart worden.

Die Kolleg*innen decken ohne weiteres weitere Fachgebiete ab. Explizit nennen möchte ich dabei die Bereiche

 

  • Baurecht (öffentlich-rechtlich)
  • Baurecht (vertragsrechtlich)
  • Darlehensrecht/Bankenrecht
  • Konkursrecht (gewerbliche Insolvenz)
  • Sozialrecht
  • spezielles Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
     
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